Ist Ihr Hausanschluss wirklich dicht? Wir sagen es Ihnen!
Warum sind Dichtheitsprüfungen notwendig?
Zur Vermeidung von Belastungen des Grundwassers durch häusliche Abwässer schreibt das Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (§ 61a LWG) Dichtheitsprüfungen der Kanäle und Leitungen auf privaten Grundstücken vor.
Wer muss Dichtheitsprüfungen vornehmen lassen?
Grundsätzlich müssen Abwässer- und Anschlusskanäle und Leitungen durch den Grundstücks- eigentümer gewartet und instandgehalten werden.
Wann müssen Dichtheitsprüfungen spätestens erfolgt sein?
Eine solche Dichtheitsprüfung muss spätestens bis zum 31. Dezember 2015 von einem sach- kundigen Betrieb vorgenommen und bescheinigt werden.
Wie sehen solche Dichtheitsprüfungen aus?
Zunächst sind eine Reinigung (normalerweise durch Einsatz von Hochdruck-Spüldüsen) und eine optische Inspektion (z.B. durch eine Kanal-TV-Kamera) erforderlich.
Anschließend erfolgt eine Dichtheitsprüfung. Dabei werden die Kanäle und Leitungen in der Regel geflutet oder per Druckluft überprüft.
Tritt dabei kein oder nur ein geringer Wasserverlust auf, kann die Dichtheit bestätigt werden, ansonsten sind Renovierungs- und Reparaturmaßnahmen bis 2015 erforderlich.
Diese Arbeiten führen wir gemeinsam mit unserem Partnerunternehmen
Schüßler´s Rohrreinigungsschnelldienst GmbH und Co. KG durch.